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Gaspreiserhöhung unzulässig – GASAG scheitert in Karlsruhe

Posted on September 14th, 2010 by Redaktion

“Karlsruhe/Berlin – Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Gasag-Kunden gestärkt. Es bestätigte eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der eine Vertragsklausel für unwirksam erklärt hatte, nach der die Gaspreise für sogenannte Sonderkunden an den Ölpreis gekoppelt werden. Die Gasag hatte gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde eingelegt. Verfassungsrechtlich sei die Entscheidung nicht zu beanstanden, befand das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag bekannt gegebenen Beschluss. Die GASAG sei nicht in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung verletzt (Az. 1 BvR 2160/09 und 1 BvR 851/10).”
Quelle: http://www.Berlin.de/aktuelles/berlin/detail_dpa_26370924.php

Ein Kommentar to "Gaspreiserhöhung unzulässig – GASAG scheitert in Karlsruhe"

  1. Gut das ich von Beginn an Einspruch eingelegt habe.Das Urteil ist zwar super, aber ich habe auch gelesen, dass die GASAG nur die Gaspreiserhöhung rückgängig machen will, die sich bei ihnen melden. Finde ich ist eigentlich eine Frechheit, denn Anspruch hätten ja wohl alle. Da hätte das Gericht ruhig eine Vorgabe machen können. Naja, wenigstens die Rechte der Kunden gestärkt

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